Freitag, November 02, 2018

Ulithi - 21





Noch 21 Tage bis zum Abflug.

Das wohl wichtigste aller Dokumente, wenn Sie unterwegs sind. Ohne Pass sind Sie nichts, Sie existieren nicht. Also schauen sie frühzeitig nach, ob Sie im Besitz eines gültigen Passes sind. Als Faustregel gilt: Er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Woher Sie auch stammen mögen, Ihr Pass muss maschinenlesbar sein und über einen Chip mit ihren biometrischen Daten verfügen. Sollte ihr Dokument vor dem 1. März 2010 ausgestellt worden sein, dann ist es jetzt höchste Zeit für einen neuen Pass! Vergessen Sie nicht, ihn auf Seite 1 zu unterschreiben!
Führt Sie der Weg in islamische Staaten, muss der Pass frei von israelischen Visa sein. Nordkoreanische Stempel mit dem Abbild des zündelnden Atomkaspers werden Sie bei der nächsten Reise in die USA in gröbere Schwierigkeiten bringen. In diesem Fall müssen Sie wohl oder übel einen neuen Pass bestellen. Viel reisende Business-Menschen beantragen für solche Zwecke einen zweiten Pass.
Ein Tipp, der Sie vor gewaltigen Problemen schützen wird: Lassen Sie den Pass zwischen dem 13. und dem Ende eines Monats ausstellen. Denn ─ das Datumsformat wird nicht überall auf der Welt identisch gehandhabt.
Ist Ihr Pass zum Beispiel bis am 05.10.2019 gültig, wird Ihnen ein amerikanischer Grenzbeamter im April 2019 die Einreise in die USA verweigern, weil nach seiner Meinung der Pass am 10.05.2019 abläuft. Ist Ihr Pass hingegen bis zum 13.10.2019 gültig, kann der gute Mann das Ding drehen wie er will: Es gibt zwar 13 Monatslöhne aber keinen 13. Monat.
Wurden Sie von Ihren Eltern aufgrund hochwohl-löblicher Herkunft gleich auf mehrere Vornamen getauft, dann müssen diese auch alle brav im Pass vermerkt sein. Sie können sich gelegentlich bei Mama und Papa bedanken. Denn alle Dokumente, die mit einer Flugreise zu tun haben (Tickets, Boardingkarten etc.) müssen hundertprozentig mit dem Namen – und sämtlichen Vornamen – im Pass übereinstimmen.
Nehmen Sie zusätzlich zum Original eine Pass-Kopie mit auf die Reise. Kopieren Sie nur die Seite mit ihren persönlichen Angaben. Diese Kopie nicht zusammen mit dem Original aufbewahren! Sie gilt zwar nicht als amtlicher Ausweis, ist jedoch spätestens beim Verlust des Originals hilfreich. Die lokale Polizeidienststelle wird nämlich bei einer Verlustmeldung ihre Ausweisnummer zur Fahndung ausschreiben.

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