Mittwoch, Februar 21, 2018

Wasserschaden

Neulich trafen wir uns in einem netten Gasthof irgendwo im hügeligen Jura. Wir schwelgten uns durch die ausgezeichnete Küche, tranken uns durch den Keller und verdünnten das Ganze mit reichlich Mineralwasser. Wir bezahlten einen stolzen Preis und das Trinkgeld war mehr als grosszügig. Leider wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass Wasser aufstossen kann und schon gar nicht wusste ich, dass Wasser Hirnschäden verursachen kann.


 

Als ich einige Wochen später wieder den lieblichen Gasthof betrat, musste ich meine Meinung flugs ändern. Der Wirt verkündete mir nämlich unmissverständlich, dass er bei unserm letzten Besuch nur 16 anstatt 17 Flaschen Mineralwasser verrechnet habe. Er würde diese arme Flasche der Einfachheit halber heute auf meine Rechnung setzen. Oh mein Gott, der arme Mann! Ich sah ihn in Gedanken vor mir, wie er in der Küche seine alten Nagelschuhe auskochte, damit seine armen Kinderlein wenigstens einmal am Tag etwas Warmes zu essen hatten.
 
Nach kurzem Nachrechnen stellte ich fest, dass er an diesem grässlichen Abend einen Nettoverlust vor Steuern und Abschreibungen von Fr. 4.23 erlitten hatte. Ich schämte mich zutiefst und setzte ein betretenes Gesicht auf. Selbstverständlich entschuldigte ich mich für mein Versehen, streute Asche auf mein Haupt und wälzte mich schreiend auf dem Boden. Anschliessend wischte ich mir eine einsame Träne aus dem linken Augenwinkel und bezahlte umgehend die verlangten fünf Franken. Ich nahm mir vor, der „Stiftung für wasserkranke Wirte“ einen grösseren Obolus zukommen zu lassen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.